Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - Bußgeldverfahren

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren in Berlin 030 - 80 96 26 31

Strafverfahren - Ich sage nichts ohne meinen Anwalt!


Die strafrechtlichen Folgen eines Verkehrsdelikts können sich u.a. aus folgenden Tatbeständen ergeben:

Sollte der Sachverhalt einen Anfangsverdacht für eine Straftat begründen, wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet.

Haben Sie von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten, können Sie diese befolgen, müssen es aber nicht. Ich kann Ihnen nur empfehlen, so früh wie möglich Kontakt zu mir aufzunehmen und ohne vorherige Beratung nichts zu sagen. Auch wenn die meisten Polizeibeamten grundsätzlich nett zu sein scheinen,
vergessen Sie bitte nicht, man ermittelt gegen Sie!

Sind die Ermittlungen abgeschlossen, wird die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung geschickt. Diese entscheidet dann, ob sie das Verfahren einstellt, den Erlaß eines Strafbefehls beantragt, da sie eine öffentliche Verhandlung für entbehrlich hält oder ob sie Anklage erhebt. Ebenso hier kann der Verteidiger Einfluß nehmen.

Bei Anklageerhebung oder einem Strafbefehlsverfahren wird die Akte an das zuständige Strafgericht geschickt. Das Gericht entscheidet darüber, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zuläßt oder den beantragten Strafbefehl erläßt. Auch hier kann der Verteidiger Einfluß nehmen.

Sollte gegen Sie ein Strafverfahren eingeleitet worden sein, so ist eine frühzeitige Beratung und ggf. Mandatierung stets empfehlenswert, da dadurch die Verteidigungsmöglichkeiten erhöht werden.

Rechtsanwalt Kononowicz ist als Straf- und Pflichtverteidiger bundesweit tätig und berät seine Mandanten in deutscher und polnischer Sprache.

Machen Sie sich bitte nichts vor! Die gegen Sie ermittelnden Polizeibeamten wollen ihnen nicht helfen!
Daher gilt:
Ohne meinen Anwalt sage ich nichts!

Rechtsanwalt
Bartholomäus Kononowicz

Anschrift:
Rechtsanwaltskanzlei
B. Kononowicz
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