Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren in Berlin 030 - 80 96 26 31

Kosten


Hinsichtlich der Kosten kann hier keine allgemeinverbindliche Aussage getroffen werden, da es stets auf den Einzelfall, die Verfahrensart und das Verfahrensstadium ankommt. Grundsätzlich jedoch erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei häufig auch pauschale Honorarvereinbarungen getroffen werden.


Anwaltliche Erstberatung

Die anwaltliche Erstberatung dient dazu, Ihnen einen Überblick über die Rechtslage zu verschaffen und Ihnen Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Das Honorar für eine Erstberatung ist für Verbraucher bei uns auf 190,- EUR (inkl. Mehrwertsteuer) begrenzt. Ob dieser Betrag erreicht wird, hängt vom Umfang und Schwierigkeitsgrad der Erstberatung ab. Kommt es zu einer Mandantierung, so rechne ich die Kosten der Erstberatung an. Oftmals werden Kosten einer Erstberatung auch von der Rechtsschutzversicherung übernommen.


Rechtsschutzversicherung - Strafverfahren

Die Anwaltskosten im Strafverfahren werden von Rechtsschutzversicherungen zumeist nicht übernommen. Ausnahmen bestehen für Straftaten, die fahrlässig begangen werden können. Gerne übernehme ich für Sie die Deckungsanfrage bei ihrer Versicherung.


Rechtsschutzversicherung - Bußgeldsachen

Ob die Anwaltskosten in ihrem Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeitsverfahren von Ihrer Rechtsschutzversicherung tatsächlich übernommen werden, erfragen SIe bitte bei ihrer Versicherung. Gerne übernehme ich die Korrespondenz mit ihrer Versicherung für Sie.


Anwaltskosten - Pflichtverteidiger

Können Sie sich einen Verteidiger nicht leisten und liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, so haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Wann ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben ist, ergibt sich aus § 140 StPO.

 

 

Rechtsanwalt
Bartholomäus Kononowicz

Anschrift:
Rechtsanwaltskanzlei
B. Kononowicz
Kurfürstendamm 152
3.OG - 10709 Berlin

(Nähe Adenauerplatz)

Telefon:
+49 (0) 30 80 96 26 31

Fax:
+49 (0) 30 80 96 26 32

Mobil:
0163 - 384 80 96

E-Mail:
info@kononowicz.de

Copyright: Rechtsanwalt Bartholomäus Kononowicz
Suchbegriffe: Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Berlin, Anwalt für Verkehrsrecht, Anwalt f ür Strafrecht in Berlin, Anwalt für btm, Anwalt für Drogen, Drogen am Steuer, Alkohol am Steuer, Fü hrerschein, Fahrverbot, Anwalt Strafrecht Verkehrsrecht - Strafrecht -Bußgeldverfahren, Rechtsanwalt Verkehr, Verteidiger, strafverteidiger, Anwalt Strafrecht, Drogen, Pflichtverteidiger,Fahrverbot,Führerscheinentzug,Entzug der Fahrerlaubnis,Bußgeld,Buß geldverfahren,Einspruch gegen Bußgeld,Anwalt,Rechtsanwalt,Strafrecht,Verkehrsrecht