Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - Bußgeldverfahren

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren in Berlin 030 - 80 96 26 31

Anwalt für Strafrecht und Verkehrsstrafrecht in Berlin


Als Anwalt für Strafrecht und Verkehrsstrafrecht empfehle ich bei Vorwürfen, die erhebliche staatliche Sanktionen nach sich ziehen, stets zunächst nichts zur Sache zu sagen, da man die ermittelnden Beamten durch verfrühte und unbedachte Äußerungen häufig erst auf die richtige Fährte bringt.

Beim Zustandekommen eines Mandats werde ich bei der zuständigen Behörde / Staatsanwaltschaft zunächst Akteneinsicht beantragen, um zu erfahren, welche Beweise die Ermittlungsbehörde gegen Sie wegen einer angeblichen Straftat oder Ordnungswidrigkeit tatsächlich hat und anschließend über die Verteidigungsstrategie mit Ihnen sprechen.

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich beraten. Bevor Sie mit der Polizei sprechen, sprechen Sie lieber vorher mit mir!


Sie haben einen Anhörungsbgen von der Polizei bekommen?

Sie haben einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten und wissen nicht, was Sie tun sollen? Welche Funktion hat der Anhörungsbogen?

Bevor die Behörde einen Sie belastenden Verwaltungsakt erläßt, beispielsweise in Form eines Bußgeldbescheides, muß sie vorher Sie anhören. Dies geschieht zumeist in Form eines Anhörungsbogens, in welchem Sie ihre Sicht des Sachverhalts darstellen können, kann aber auch durch Vorladung zum persönlichen Erscheinen geschehen.

Ob Sie von diesem Recht Gebrauch und Angaben zum Sachverhalt machen oder nicht, das hängt letztlich vom Einzelfall ab.


Ordnungswidrigkeit - Straftat

Gibt der Sachverhalt genügend Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, wird die Verwaltungsbehörde den Fall an die Staatsanwaltschaft abgeben. Überlegen Sie daher genau, ob und wie Sie sich zur Sache einlassen.

In diesem Fall werden Sie von der Polizei eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung statt eines Anhörungsbogens erhalten. Ob Sie der Aufforderung zum Erscheinen Folge leisten und Angaben zum Sacheverhalt machen sollten, das hängt wie bereits oben erwähnt stets vom Einzellfall ab.

Grundsätzlich gilt aber:

Niemand muß sich selbst belasten!

Werden Sie nach einem Verkehrsdelikt einer Straftat oder einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit beschuldigt, so gilt:

Ich sage nichts ohne meinen Anwalt!

Rechtsanwalt
Bartholomäus Kononowicz

Anschrift:
Rechtsanwaltskanzlei
B. Kononowicz
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