Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - Bußgeldverfahren

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Fahrlässige Tötung - § 222 StGB


Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Rechtsanwalt Kononowicz ist als Anwalt für Strafrecht (Strafverteidiger und Pflichtverteidiger) bundesweit tätig und berät seine Mandanten in deutscher und polnischer Sprache.

Mein Tipp: Ohne meinen Anwalt sage ich nichts! Bevor Sie mit der Polizei sprechen, sprechen Sie vorher lieber mit mir.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 19.03.2012

Rechtsanwalt
Bartholomäus Kononowicz

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