Grundsätzlich ist das Führen von Kraftfahrzeugen ein verfassungsmäßiges Grundrecht und von der allgemeinen Handlungsfreiheit geschützt. Durch das Einführen der Erlaubnispflicht für das Führen von Kraffahrzeugen auf öffentlichen Straßen greift der Gesetzgeber in dieses Grundrecht ein und beschränkt die freie Ausübung dieses. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Führerscheinprüfung) ist dem Bewerber die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen zu erteilen, wenn nicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist.
Die Fahrerlaubnis stellt also die Aufhebung der Grundrechtsbeschränkung dar, wodurch man das Grundrecht auf Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen ausüben darf.
Der Führerschein hingegen ist bloß ein Dokument, mit welchem man nachweist, dass man die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeuegen hat. So heißt es in § 2 StVG:
Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
Das Fahrverbot stellt eine staatliche sanktionierung eines Fehlverhaltens dar, indem dem Betroffenen das Führen von Fahrzeugen für eine bestimmte Dauer untersagt wird. Die erteilte Fahrerlaubnis wird von einem Fahrverbot hingegen nicht berührt. Nach Ablauf der Frist dürfen SIe wieder normal am Straßenverkehr teilnehmen, ohne erneut die Erteilung einer fahrerlaubnis beantragen zu müssen.
Wann die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen kann, ergibt sich aus § 3 StVG. Da heißt es u.a.:
...Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen. ... Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis...
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Sie erneut die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen und die Voraussetzungen für deren Erteilung nachweisen.
Wurde die Fahrerlaubnis in einem Strafverfahren entzogen, so spricht das Gericht zumeist auch eine Sperrfrist aus, vor deren Ablauf die Behörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf, auch wenn die Voraussetzungen grundsätlich erfüllt wären.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen, so dürfen Sie auf öffentlichen Straßen keine Kraftfahrzeuge mehr führen. Das Führen eine Kraftfahrzeuges ohne die erforderliche Fahrelaubnis stellt eine Straftat dar,die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird.
Rechtsanwalt
Bartholomäus Kononowicz
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