Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - Bußgeldverfahren

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren in Berlin 030 - 80 96 26 31

Trunkenheit im Verkehr - § 316 StGB


(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.


Rechtsanwalt Kononowicz ist als Anwalt für Strafrecht (Strafverteidiger und Pflichtverteidiger) bundesweit tätig und berät seine Mandanten in deutscher und polnischer Sprache.

Mein Tipp: Ohne meinen Anwalt sage ich nichts! Bevor Sie mit der Polizei sprechen, sprechen Sie vorher lieber mit mir.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 19.03.2012

Rechtsanwalt
Bartholomäus Kononowicz

Anschrift:
Rechtsanwaltskanzlei
B. Kononowicz
Kurfürstendamm 152
3.OG - 10709 Berlin

(Nähe Adenauerplatz)

Telefon:
+49 (0) 30 80 96 26 31

Fax:
+49 (0) 30 80 96 26 32

Mobil:
0163 - 384 80 96

E-Mail:
info@kononowicz.de

Copyright:
Rechtsanwalt Bartholomäus Kononowicz
Suchbegriffe: Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Berlin, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin, Anwalt für Strafrecht in Berlin, Anwalt für btm, Anwalt für Drogen, Drogen am Steuer, Alkohol am Steuer, Führerschein, Fahrverbot, Anwalt Strafrecht Verkehrsrecht - Strafrecht -Bußgeldverfahren, Rechtsanwalt Verkehr, Verteidiger, strafverteidiger, Anwalt Strafrecht