Ob Drogen oder Alkohol am Steuer, eine solche Tat kann und wird ordnungsrechtlich und/oder strafrechtlich geahndet.
Die Kosequenzen können von einem Fahrverbot, über den Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zur Geld- oder Freiheitsstrafe reichen.
Welche Verteidigung in diesem Zusammenhang am besten ist, kann nicht pauschal beantwortet werden.
Eins gilt aber definitiv.
Machen Sie keine Angaben zur Sache. Lassen Sie sich nicht zu unüberlegten Einlassungen verleiten.
Ihr Schweigen darf ihnen nicht negativ ausgelegt werden.
Bei einer Einlassung werden Sie leicht zum "Zeugen gegen sich selbst".
Als Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht aus Berlin berate und vertrete ich Sie gegenüber dem Unfallgegner, der Verwaltungsbehörde, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin, um die rechtlichen Folgen und Handlungsmöglichkeiten in Ruhe zu besprechen.
Rechtsanwalt
Bartholomäus Kononowicz
Anschrift:
Rechtsanwaltskanzlei
B. Kononowicz
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