Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - Bußgeldverfahren

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren in Berlin 030 - 80 96 26 31

Unterlassene Hilfeleistung - § 323 c StGB


Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Rechtsanwalt Kononowicz ist als Anwalt für Strafrecht (Strafverteidiger und Pflichtverteidiger) bundesweit tätig und berät seine Mandanten in deutscher und polnischer Sprache.

Mein Tipp: Ohne meinen Anwalt sage ich nichts! Bevor Sie mit der Polizei sprechen, sprechen Sie vorher lieber mit mir.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand: 19.03.2012

Rechtsanwalt
Bartholomäus Kononowicz

Anschrift:
Rechtsanwaltskanzlei
B. Kononowicz
Kurfürstendamm 152
3.OG - 10709 Berlin

(Nähe Adenauerplatz)

Telefon:
+49 (0) 30 80 96 26 31

Fax:
+49 (0) 30 80 96 26 32

Mobil:
0163 - 384 80 96

E-Mail:
info@kononowicz.de

Copyright:
Rechtsanwalt Bartholomäus Kononowicz
Suchbegriffe: Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Berlin, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin, Anwalt für Strafrecht in Berlin, Anwalt btm, Anwalt Drogen, Drogen am Steuer, Alkohol am Steuer, Führerschein, Fahrverbot, Anwalt Strafrecht Verkehrsrecht - Strafrecht, Rechtsanwalt Verkehr, Verteidiger, strafverteidiger, Anwalt Strafrecht, Unterlassene Hilfeleistung